Allgemeine Geschäftsbedingungen

( nachfolgend: AGB genannt )

 

§ 1 Geltung und Allgemeines

 

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Benny Haas (nachfolgend: Fotograf genannt) Aufträge und angefertigten Fotoaufnahmen in bearbeiteter und unbearbeiteter Originalversion in jeder Schaffensstufe (nachfolgend: Fotografien genannt) sowie daraus entstandenen Arbeiten und Designs in jeder Schaffensstufe (nachfolgend: Werke genannt) sowie Angebote, Lieferungen, Leistungen, und Gutscheine.

 

(2) Die AGB gelten als vereinbart und angenommen mit der Buchung des Fotografen, die den Auftrag bestätigen wird. Der Auftraggeber erkennt durch seine Auftragserteilung die Geschäftsbedingungen an. Nebenabreden zu Verträgen oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte zusätzlich keine abweichende Vereinbarung getroffen werden, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Folgeaufträge des ein und desselben Auftraggebers.

 

(3) Wenn der Auftraggeber den AGB im Nachhinein der Auftragserteilung widersprechen möchte, ist dies ausschließlich schriftlich per E-Mail oder per Postweg binnen 3 Werktagen vom Auftraggeber zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

 

(4) Der Fotograf bietet neben Fotografie im Studio / Fotostudio auch Shootings on Location an. Gebuchte Fototermine jeder Art und Leistungen jeder Art finden nicht ausschließlich Outdoor ( Im Außenbereich unter freiem Himmel, also draußen ) statt, an ausgesuchten Indoor Locations ( Im Innenbereich / den Räumlichkeiten eines gewählten Ortes / einer gewählten Lokalität ) oder beim Auftraggeber / Kunden vor Ort / zu Hause.

 

(5) Der Fotograf ist, insofern im Vorfeld durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Anweisungen bezüglich der Gestaltung der Fotografien und Werke gegeben wurden, im Bezug des Aufnahmeortes, der Bildauffassung, Interpretation, Retusche, Bearbeitung sowie der künstlerischen und der technischen Gestaltung und der Vorauswahl der Fotografien und Werke frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

 

(6) Der Fotograf ist berechtigt, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden, die angefertigten Fotografien und Werke in jeder Schaffensstufe nach ihrem ermessen zu archivieren , verpflichtet sich jedoch nicht zur dauerhaften Archivierung zwecks Nachbestellung etc. Die maximale Archivierung angefertigter Fotografien liegt im ermessen des Fotografen, kann aber die Dauer von 1 Jahr nach Anfertigung nicht überschreiten, außer es wurde vorab schriftlich ein längerer Archivierungszeitraum gegen Gebühr mit dem Kunden / den Kunden vereinbart.

 

(7) Der Auftraggeber erkennt an das der Fotograf berechtigt ist ihm Dokumente wie Kostenvoranschläge, Angebote sowie Auftragsbestätigungen und Rechnungen in Form von Briefverkehr, Fax, E-Mail oder PDF Dokument zu übermitteln.

 

(8) Der Fotograf ist berechtigt Auftragsanfragen und Auftragswünsche die nicht in sein Leistungsspektrum fallen oder die für Ihn nicht vertretbar und/ oder realistisch umsetzbar sind abzulehnen.

 

§ 2 Überlassenes Bildmaterial ( analog und digital )

 

(1) Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

 

(2) Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

 

(3) Vom Auftraggeber nachträglich in Auftrag gegebene Gestaltungswünsche, Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

 

(4) Das überlassene Bildmaterial bleibt Urheberrechtlich Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

 

(5) Reklamationen, die den Inhalt des abgelieferten Auftrags oder einer Auftragssendung in Form von Qualität oder Zustand der Fotografien und Werke betreffen, sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang in schriftlicher Form per Brief oder E-Mail mitzuteilen. Anderenfalls gelten die Fotografien und Werke als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

 

(6) Elektronisches oder digitales Bildmaterial wird niemlas als RAW Datei, original Datei oder in voller Auflösung an den Auftraggber / den Kunden / die Kunden abgegeben sondern ausschließlich als JPG / JPEG Dateiformat und in einer Druckauflösung geeigent für 13x18cm oder maximal 20x30cm Prints bei 300 DPI , wahlweise je nach Anschnitt und Motiv bis maximal 500 DPI, soweit nichts anderes in der Auftragsbestätigung / im Vertrag festgehalten wurde.

 

(7) Das überlassene Bildmaterial von dem Fotografen wird immer in ihrem typischen sogenannten weichen Softlook Bildbearbeitungsstil digital nachberabeitet der nicht hart überschärft, der als Anschauung in seinem online Portfolio sowie bei Vorgesprächen auch als gedruckte Variante in Form von Fotoprints und /oder Postern und Fotobüchern etc.  zu sehen ist und somit als Markenzeichen des Fotografen dient.

 

§ 3 Urheberrecht und Nutzungsrechte

 

(1) Dem Fotograf steht das ausschließliche und alleinige Urheberrecht, an allen im Rahmen und Umfang des jeweiligen Auftrages angefertigten Fotografien und Werken in jeder Schaffensstufe zu. Urheberrechte an den Fotografien und Werken sind nicht übertragbar.

 

(2) Der Fotograf überträgt dem jeweiligen Auftraggeber lediglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien und Werken. Dieses beinhaltet ausschließlich nur die private, und nicht kommerzielle Nutzung des abgegebenen Materials, soweit dies im Vorfeld nicht anders im Angebot oder der Auftragsbestätigung gesondert mit vereinbart wurde.

Die Weitergabe und/ oder der Weiterverkauf von Nutzungsrechten und Lizenzen der angefertigten Fotografien und Werke an Dritte, sind dem Auftraggeber nicht gestattet. Soweit nicht anders schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart, bedarf jede weitere Vervielfältigung, Veränderung und Manipulation an den übergebenen Fotografien und Werken sowie die Weiterverarbeitung, auch in neuen Medien (z.B. Foto-Composing, Montagen, Logos, Designs, Layouts oder die Erstellung und Gestaltung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes durch Nachbearbeitung und/ oder elektronische Bildverarbeitung oder durch weitere elektronische Hilfsmittel etc. ) der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen und ist nachträglich Honorar pflichtig.

 

(3) Soweit nicht anders schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart, darf nur mit einer schriftlichen Genehmigung und der dadurch ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen auch im Nachhinein eine kommerzielle oder gewerbliche Nutzung der Fotografien und Werke und/ oder eine Veränderung/ Verfremdung derer erfolgen. In diesem Fall ist diese weitergehende Nutzung und Verwendung der Fotografien und Werke, nach vorheriger Absprache oder im Nachhinein bei nicht Absprache mit der Fotografin, zu vergüten und wird dem Auftraggeber separat in Rechnung gestellt.

Dies gilt auch für angefertigte Fotografien und Werke die vom Auftraggeber für private Nutzungszwecke gebucht wurden und nachträglich als Teil einer kommerziellen oder gewerblichen Nutzung z.B in Form von Druckmedien, Geschäftliche Webseite des Auftraggebers etc. genutzt werden. In diesem Fall ist diese weitergehende Nutzung und Verwendung der Fotografien und Werke bei nicht vorheriger Absprache mit dem Fotografen, zu vergüten und wird dem Auftraggeber im Nachhinein separat in Rechnung gestellt.

 

(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Rechnungsbetrags Honorars in Form von CD’s/DVD’s, USB STICKS oder wie sonst vereinbart wurde an den Auftraggeber über.

 

(5) Sofern der Fotograf dem Auftraggeber die schriftliche Genehmigung einer weiteren Verwertung des Materials gestattet, so kann er verlangen, als Urheber der Fotografien und Werke genannt zu werden. Falls der Fotograf von diesem Recht Gebrauch macht, berechtigt die Verletzung des Rechts auf die Namensnennung den Fotografen zum verlangen von Schadensersatz dem Auftraggeber gegenüber.

 

§ 4 Vergütung und Zahlungskonditionen

 

(1) Für die Erstellung und Herstellung der Fotografien und Werke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder in vereinbarter Pauschale zuzüglich eventuell anfallender Anfahrts- und Reisekosten berechnet.

 

(2) Laut § 19 UStG wird auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichtet.

 

(3) Fahrtkosten ab Standort Meudt bis zu 60 Km ( Anfahrt und Rückfahrt je 30 Km ) sind immer im Preis inklusive. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,75 Euro je Km ab Standort Meudt berechnet. Oder mit einem festen Pauschal-Preis der vorab ausgemacht wurde.

 

(4) Akzeptierte Zahlungsmöglichkeiten des Honorars/ der Rechnung sind Bar Zahlung, Banküberweisung oder Paypal. Andere Zahlungsmöglichkeiten werden nicht akzeptiert.

 

(5) Fällige Honorare und Rechnungen sind wie vereinbart vom Auftraggeber an den Fotografen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags bleiben die angefertigten und/ oder gelieferten Fotografien und Werke, einschließlich gelieferter CD‘s/ DVD‘s, USB Sticks und / oder andere Datenträger sowie Bildmaterial in Papierform jeglicher Art Eigentum des Fotografen.

 

(6) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit während des Fototermins aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich nachträglich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand und wird nachberechnet. Ist ein Zeithonorar vereinbart worden, erhält der Fotograf auch für nicht durch ihn verschuldete Wartezeiten, den zuvor vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.

 

(7) Sofern zuvor nicht anders im Auftrag / im Vertrag vermerkt, ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars nach Auftragserteilung des Fotografen innerhalb von der vereinbarten Frist zu zahlen. Wird eine Anzahlung nicht fristgerecht getätigt, erlischt das Recht auf verbindliche Reservierung des Auftragstermins / Fototermins und der Fotograf kann die Leistung verweigern.

Sofern zuvor nicht anders vermerkt, sind fällige Endrechnungen wie vereinbart worden ohne Abzug zu bezahlen, dies Erfolgt spätestens nach dem Abschluss des Auftrags mit der Übergabe der Fotografien und Werke. Sollte laut Auftrag der Endrechnungsbetrag erst nach vorliegen der Bestellnummern der Fotografien und Werke, deren Auswahl und bei der Bildabgabe fällig werden und der Auftraggeber binnen einer Frist von 4 Wochen, ab dem vorliegen der Bestellnummern noch keine Auswahl getroffen haben, so ist der Fotograf dazu berechtigt den Endrechnungsbetrag unverzueglich einzufordern und selbst die Auswahl zu treffen welche Fotografien und Werke dem Kunden uebergeben werden. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrags bleiben etwaige gelieferte Fotografien und Werke, einschließlich gelieferter CD‘s/ DVD‘s, USB Sticks oder andere Produkte, die durch den Fotografen in Rechnung gestellt wurden, Eigentum des Fotografen.

 

(8) Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal 75,00 Euro ( für Beratung, Zeit für beratungstermine,  Erstellung Kostenvoranschlag/ Angebot, etc.) zzgl. eventuell angefallenen Fahrtkosten fällig.

 

(9) Sollte eine Buchung für Fototermine, soweit nicht anders vermerkt, durch den Auftraggeber storniert werden, so ist dies bis 31 Tage vor dem geplanten Fototermin ohne Kostenfolge für den Auftraggeber möglich und die volle Höhe der getätigten Anzahlung wird zurück erstattet.

Stornierungen weniger als 31 Tage vor dem geplanten Fototermin sind wie folgt für den Auftraggeber als Ausfallentschädigung des reservierten Termins kostenpflichtig:

• Weniger als 31 Tage vor dem Fototermin: 25 % des vereinbarten Honorars

• Weniger als 21 Tage vor dem Fototermin: 30 % des vereinbarten Honorars

• Weniger als 14 Tage vor dem Fototermin: 40% des vereinbarten Honorars

• Weniger als 7 Tage vor dem Fototermin: 50% des vereinbarten Honorars

• Ab dem 3 Tag vor dem Fototermin und bei Nichtantritt 75 % des vereinbarten Honorars

Eine Verschiebung des Fototermins durch den Auftraggeber kann unter Umständen zu einer Stornierung werden, wenn am neuen Wunsch – Fototermin des Auftraggebers der Fotograf schon nachweislich bereits einen bestätigten anderen Fototermin hat und sich kein neuer Termin beiderseits finden lässt.

Für verbindlich reservierte Fototermine mit Anzahlung und Reservierungsgebühr mit dem Inhalt gebuchte Hochzeitsaufnahmen und Reportagen von diversen Eventfotografien gilt oben genannte Regelung nicht, da dies bei Absage / Stornierung / Widerruf von Seiten des Auftraggebers immer zu einem Verdienstausfall des Fotografen führt, da Termine vorallem für Hochzeitsaufnahmen und teilweise Eventfotografien anderer Art in der Regel nie kurzfristig von potenziellen Neu Kunden angefragt werden sondern eine lange Vorreservierung in Anspruch nehmen. Im Falle einer Absage zum reservierten und per Auftrag Unterzeichneten festen Buchung wird der Anzahlungsbetrag dem Auftraggeber nicht Rückerstattet sondern dient als Ausfallsentschädigung für den Fotografen, in voller Anzahlungshöhe.

Sollte der Fotograf von sich aus den bereits fest reservierten Termin stornieren oder nicht wahrnehmen können auf Grund von höherer Gewalt, wird dem Auftraggeber / dem Kunden / den Kunden der Anzahlungsbetrag in voller Höhe rückerstattet.

 

(10) Der Fotograf behält sich die Änderung von zugänglich gemachte Preislisten für Ihre angebotenen Leistungen vor. Dies gilt nicht für bereits persönlich oder schriftlich abgesprochene Preise mit dem Auftraggeber und / oder Angebote die dem Auftraggeber gemacht wurden, sofern sich der besprochene Leistungsumfang zu diesem Zeitpunkt nicht nachträglich ändert.

 

§ 5 Auftragsproduktionen

 

(1) Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge / Angebote erstellt, sind diese unverbindlich sobald der Auftraggeber im Nachhinein sein Auftragsvolumen ändert. Etwaige Veränderungen der Auftragsleistung sind in diesem Fall erneut in einem auf die Änderungen bezogenen Kostenvoranschlag / oder einem neuen Angebot oder einer Auftragsbestätigung ergänzend festzuhalten. Vom Auftraggeber nachträglich geäußerte Sonderwünsche werden nachberechnet.

 

(2) Soweit mit dem Auftraggeber nicht anders schriftlich vereinbart, werden die Fotografien und Werke zur Vorauswahl für die Produktion / Bestellung, die dem Auftraggeber präsentiert werden durch den Fotografen ausgewählt.

 

(3) Sollte der Kunde / die Kunden nicht innerhalb von 6 Monaten seine im Auftrag ohne Aufpreis inklusiven Extras wie: Fotoabzüge, Collagen, Poster, Fortobücher oder ähnliches Druck-und Anfertigungsmaterial dem Fotografen mitteilen und bei ihm bestellen, verfällt nach 6 Monaten automatisch die Bestelloption und Anfertigung solcher Druck-und Anfertigungsmaterialien und eine Bestellung ist nur noch gegen Aufpreis möglich, sofern das damals angefertigte Bildmaterial noch bei dem Fotografen archiviert ist ( siehe § 1 Geltung und Allgemeines - Punkt 6 ).

 

(4) Die Fertigstellung des Auftrags (Produktions- und Bearbeitungszeiten des angefertigten Bildmaterials) und der Abgabetermin an den Auftraggeber richten sich je nach dem gebuchten Auftragsvolumen und der aktuellen Auftragslage des Fotografen und werden dem Auftraggeber im Vorfeld mitgeteilt. Liefertermine für Fotografien und Werke sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollte der vereinbarte Abgabetermin auf Grund von Krankheit, technischen Ausfällen, Produktionsfehlern oder höherer Gewalt überschritten werden, kann der Fotograf nicht haftbar gemacht werden und ein neuer Abgabetermin wird den Umständen entsprechend festgesetzt.

 

(5) Der Fotograf kann die Auftragsproduktion von Papier und Druck Elemente auch – ganz oder zum Teil – durch Dritte (Labors etc.) ausführen lassen.

 

(6) Sind dem Fotografen innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung des Auftrags und der übergebenen Fotografien und Werke an den Auftraggeber schriftlich keine berechtigte Mängelrügen und Beanstandungen in schriftlicher Form per Brief oder E-Mail, die Produktionsqualität oder der Auftragsleistung betreffend zugegangen, gelten die Fotografien und Werke als vertragsgemäß und frei von Mängeln abgenommen und der Auftrag als abgeschlossen. Nach Ablauf dieser Frist sind keine Reklamationen mehr möglich.

 

(7) Sollte der Auftraggeber während der Auftragsproduktion in jeder Schaffensphase seinen Auftrag zurückziehen, wird dennoch ein Honorar für bereits getätigten Arbeitsaufwand und getätigte Leistungen, in Höhe von 80% des Honorars fällig.

 

§ 6 Gutscheine

 

(1) Der Fotograf bietet den Kauf von Gutscheinen an, die der Auftraggeber entweder selbst nutzen kann oder die als Geschenkgutscheine dienen können.

 

(2) Diese Gutscheine können nicht mit anderen Rabattaktionen kombiniert werden oder mit bereits rabattierten Angeboten verrechnet werden oder teilweise eingelöst werden. Die Kombination von mehreren Gutscheinen, ein Umtausch in einen anderen Gutschein oder eine Barauszahlung des Gutschein Wertes an den Beschenkten sind nicht möglich.

Gutscheine die von dem Fotograf als gratis Geschenk zu einem bestimmten gebuchten Foto-Paket / Fotoshooting angeboten werden und für diese demnach nicht gezahlt werden muss / nie gezahlt wurde, sind von der Geldrückerstattung für einen Gutschein ausgeschlossen. Ein Umtausch in einen anderen Gutschein oder eine Barauszahlung des Gutschein Wertes oder eine Verrechnung mit dem gebuchten Foto-Paket / Fotoshooting sind nicht möglich. Diese Art Gutscheine sind auch nicht auf andere übertragbar.

Gutscheine die von dem Fotografen als gratis Geschenk z.B für Kundentreue, Weiterempfehlungs-Bonus, als Werbeaktion oder als Teil eines gratis Gewinnspiels verschenkt werden und für diese demnach nicht gezahlt werden muss / nie gezahlt wurde, sind von der Geldrückerstattung für einen Gutschein ausgeschlossen. Ein Umtausch in einen anderen Gutschein oder eine Barauszahlung des Gutschein Wertes sind nicht möglich. Diese Art Gutscheine sind auch nicht auf andere übertragbar.

 

(3) Der Gutschein wird erst mit der Kennzeichnung des Fotografen gültig, durch Unterschrift, Stempel und/oder Sticker und dem Ausstellungsdatum sowie bei Zahlungseingang des Betrags vom Gutscheinwert bei des Fotografn. Nur bezahlte und von dem Fotografen gekennzeichnete und separat an Hand der Rechnung datierte Gutscheine können somit auch eingelöst werden.

 

(4) Der erworbene Gutschein wird dem Auftraggeber entweder per Postweg, elektronisch Postweg ( E-mail ) oder zur persönlichen Abholung übergeben.

 

(5) Der erworbene Gutschein berechtigt den Auftraggeber oder eine beschenkte andere Person, zur Einlösung dessen. Maßstab hierfür sind die auf dem Gutschein ausgestellten Leistungen und der dafür berechnete Preis. Extra Leistungen, die im ausgestellten Gutschein nicht vermerkt und demnach bezahlt wurden, benötigen daher eine Nachberechnung des Honorars.

 

(6) Erworbene Gutscheine sind, soweit nicht anders Vermerkt, ab dem Ausstellungsdatum 3 Jahre lang gültig und können im Laufe dieser Frist eingelöst werden. Ausnahmen hierfür sind besondere Rabatt-Aktions-Gutscheine, die sich auf Aktions-Angebote mit Sonderpreisen in einem spezielle Aktions-Zeitraum beziehen.

Gutscheine welche z.b als "AKTIONSPREIS , RABATT oder SONDERPREIS" auf dem Gutschein selbst, auf der Rechnung oder dem Auftrag gekennzeichnet sind, sind maximal nur 6 Monate nach Erwerb gültig und verfallen danach / laufen ab und sind somit nicht mehr gültig und einlösbar. Bei solchen verfallenen/abgelaufenen Gutscheinen ist keine Geldrückerstattung des Gutschein-Kaufpreises möglich. Die Fotografin hat hierbei das Recht 100% des Gutschein-Kaufpreises einzubehalten auf Grund von Gewinnverlust, Bearbeitungskosten und Materialkosten zum Erstellen des Gutscheins.

 

(7) Zur Einlösung jeder Art eines Gutscheins ist dieser zum vereinbarten Termin mitzubringen und dem Fotografen zu übergeben. Ohne Übergabe des Gutscheins ist der Fotograf nicht zur Einlösung und Leistung verpflichtet.

 

(8) Soweit nicht anders Vermerkt, ist der Fotograf zum datieren eines Termins zum einlösen des Gutscheins zu kontaktieren. Die Kontaktdaten des Fotografenn sind auf dem Gutschein zu finden. Die Vergabe eines Termins zum einlösen und dem damit verbundenen Fototermin richtet sich nach den verfügbaren Terminen des Fotografen. Der Erwerb des Gutscheins ist mit dem Recht auf einen sehr schnellen Termin nicht verbunden.

 

(9) Nehmen Sie eine Terminierung / Einlösung innerhalb der Gutscheingültigkeitsfrist oder den bereits gebuchten Termin zur Einlösung Ihres Gutscheins bei dem Fotografen nicht wahr verfällt der Gutschein und eine weitere Einlösung ist nicht mehr möglich. Bei solchen verfallenen/abgelaufenen Gutscheinen ist keine Geldrückerstattung des Gutschein-Kaufpreises möglich. Der Fotograf hat hierbei das Recht 100% des Gutschein-Kaufpreises einzubehalten auf Grund von Gewinnverlust, Ausfallentschädigung für den reservierten Termin, Bearbeitungskosten und Materialkosten zum Erstellen des Gutscheins.

 

§ 7 Widerruf Veröffentlichungsrecht / Widerruf der Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotografien

 

(1) Auftraggeber und Kunden sowie Modelle die eine Zustimmung bei des Fotografen über die Veröffentlichung der am Fototermin aufgenommenen Fotografien unterzeichnet haben, oder mit dem Fotografen eine mündliche Absprache über die Veröffentlichung getroffen haben und im Gegenzug dafür Preis-Rabatte, gratis Fotoshootings und oder zusätzliche Fotografien erhalten haben, können Ihre Zustimmung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Widerrufung nur in absoluten und nachweislichen Ausnahmefällen möglich.

Ein Widerruf innerhalb und außerhalb dieser Frist ist dem Fotografen wie folgt finanziell auszugleichen:

A: Bei Kunden / Modellen, die ein gratis Fotoshooting und eine CD/DVD oder anderen Datenträger mit den bei diesem Termin entstandenen Fotografien sowie bis zu 10 professionell digital bearbeitete und retuschierte Fotografien mit auf der CD/DVD oder anderen Datenträger im Gegenzug zur Veröffentlichungszustimmung erhalten haben und diese Veröffentlichungszustimmung im Nachhinein widerrufen, hat der Fotograf das Recht des finanziellen Ausgleichs und berechnet dafür nachträglich ein Honorar das sich aus der Stundenanzahl des Fototermins, der Anzahl ausgehändigter Fotografien ( je Bild werden hierbei 1,50 Euro für den Zeitaufwand von Tonwert- und Farbkorrekturen berechnet ) sowie 4,50 Euro je professionell digital nachbearbeiteten und retuschierten Bild zusammensetzt.

B: Bei Auftraggebern / Kunden die zu Ihrem gebuchten Auftrag, eine gratis CD/DVD oder anderen Datenträger mit mehr als vorher ausgemachten entstandenen Fotografien im Gegenzug zur Veröffentlichungszustimmung erhalten haben und / oder weitere Extras in elektronischer, digitaler oder in Papierform und diese Veröffentlichungszustimmung im Nachhinein widerrufen, hat der Fotograf das Recht des finanziellen Ausgleichs und berechnet dafür nachträglich ein Honorar für die zusätzlich ausgehändigten Fotografien ( je Bild werden hierbei 1,50 Euro für den Zeitaufwand von Tonwert- und Farbkorrekturen berechnet, 4,50 Euro für professionell nachbearbeitet und retuschierte Bilder ) sowie eine separate Nachberechnung der ausgehändigten Extras im regulären Verkaufspreis Warenwert den der Fotograf für diese Produkte normalerweise anbietet. Im Zuge dessen, kann der Auftraggeber / der Kunde / die Kunden nach ihrem Widerruf vorrausgesetzt getätigter Zahlung, das abgegebene Material behalten.

C: Bei Auftraggebern / Kunden die zu Ihrem gebuchten Auftrag, einen auf der Rechnung und oder Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preis – Rabatt im Gegenzug zur Veröffentlichungszustimmung erhalten haben und diese Veröffentlichungszustimmung im Nachhinein widerrufen, hat der Fotograf das Recht diesen Preis- Rabatt nachträglich in Rechnung zu stellen.

Zu oben genannten Punkten A und B gilt ebenso: Sollten die Auftraggeber / die Kunden / die Modelle ihre Zustimmung zur Veröffentlichen nach dem Fototermin und während die Fotografin noch in der Produktion / Bearbeitungsphase des dabei entstandenen Bildmaterials ist widerrufen , so ist ihr dies finanziell auszugleichen indem nachträglich ein Honorar das sich aus der Stundenanzahl des Fototermins, der Anzahl bis zu diesem Zeitpunkt bereits bearbeiten Fotografien ( je Bild werden hierbei 1,50 Euro für den Zeitaufwand von Tonwert- und Farbkorrekturen berechnet ) sowie ( bei Punkt A ) 4,50 Euro je professionell digital nachbearbeiteten und retuschierten Bild zusammensetzt, berechnet wird.

Zu oben genannten Punkten A bis C gilt ebenso: Sollte zu dem Zeitpunkt eines erfolgreichen Widerrufs bereits Fotografien und Werke, zu deren Nutzung des Fotografen zu diesem Zeitpunkt vertraglich berechtigt war, schon von ihr publiziert worden sein ( z.B auf den Webseiten, Portfolios, Web Profilen, Social Media Profilen, Fotoblogs, Online Portfolios, Ausstellungen etc. des Fotografen ) ist der Fotograf bemüht diese, soweit möglich, zu entfernen. Der Fotograf übernimmt allerdings keine Haftung für die Weiterverbreitung etwaiger von Dritten abgespeicherten Bilddaten des Auftraggebers / des Kunden / des Modells, da er darauf keinen Einfluss hat. Sollte zu dem Zeitpunkt eines Widerrufs bereits Fotografien und Werke, zu deren Nutzung der Fotografe zu diesem Zeitpunkt vertraglich berechtigt war, schon in Printmedien / Druckmedien verwendet / weiterverarbeitet worden sein, so ist der Fotograf dazu berechtigt dem Auftraggeber / dem Kunden / dem Modell die Kosten für das Material und die Produktion dieser Printmedien / Druckmedien zu berechnen. Noch vorhandene Printmedien / Druckmedien werden daraufhin von dem Fotografen vernichtet. Der Fotograf ist für schon bereits verteilte, abgegebene und / oder ihr nicht mehr zugängliche Printmedien / Druckmedien nicht haftbar zu machen.

 

§ 8 Haftung/ Gefahrübergang

 

(1) Für entstandene Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat.

 

(2) Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten jeder Form haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung stellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.

 

(4) Für Schäden, Mängel oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, haftet der Fotograf nicht.

 

(5) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen.

 

(6) Berechtigte Beanstandungen gleich welcher Art müssen binnen 7 Tagen nach Ablieferung des Auftrags und Erhalt der Fotografien und Werke in schriftlicher Form per Brief oder E-Mail bei dem Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Fotografien und Werke als vertragsgemäß und frei von Mängeln angenommen und der Auftrag als abgeschlossen ohne das weitere Reklamationen möglich sind oder der Fotograf haftbar gemacht werden kann.

 

(7) Die Konzeption und Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen, sowohl die Ausführung und Produktion dieser erfolgt mit größter Sorgfalt.

 

(8) Sollte der Fotograf nicht oder verspätet zum vereinbarten Fototermin erscheinen, auf Grund von Umständen die er nicht zu vertreten oder zu verschulden hat (z.B. Krankheit, Verkehrsunfall, höhere Gewalt wie Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen wie Staus, Streiks, Umleitungen etc.) kann von dem Fotografen keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Sollte es auf Grund von höherer Gewalt und Krankheit zum Ausfall des Fotografen kommen, wird der Auftraggeber darüber, falls möglich, rechtzeitig informiert und kann entscheiden ob er den Fototermin verschieben möchte oder ob er die Vereinbarung beendet, im Falle einer Beendigung der Vereinbarung erhält der Auftraggeber die volle Anzahlung zurück, falls vorab getätigt. Weitere Ansprüche an den Fotografen können nicht gestellt werden. Ein Mitarbeitender Ersatz-Fotograf kann nicht gestellt werden, weil Einzelunternehmen.

 

(9) Der Auftraggeber / der Kunde / das Modell haftet für alle nachweislich durch ihn selbst oder durch seine Kinder oder Haustiere verursachten Schäden am Equipment des Fotografen.

 

§ 9 Datenschutz

 

(1) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und ohne dessen Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben. Näheres hierzu ist separat einzusehen unter der Rubrik :  DATENSCHUTZ

 

§ 10 Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel

 

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen ins Ausland.

 

(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

(3) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

(4) Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Fotografen – Meudt. Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Betriebssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.